Wenn die Entscheidung zur Trennung gefallen ist, muss regelmäßig ein Ausgleichsanspruch festgelegt werden. Ein Ausgleichsanspruch für einen Anteil an einem Unternehmen oder im Rahmen einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Zuge einer Scheidung soll aber möglichst von beiden Seiten als fair empfunden werden. Für die abgebende als auch für die empfangende Seite. Vermögenswerte sind dabei mit unterschiedlichen Chancen (z.B. Wertsteigerungen von Immobilien) und Risiken (Haftungsfall im Unternehmen, verstärkte Konkurrenz) verbunden, so dass es schwer ist, einen objektivierten Ausgleichswert festzulegen, der sich auch in der Rückschau nach vielen Jahren als „der einzig richtige Wert“ darstellen lässt.
Bei meinen Mediationsverfahren lege ich Wert auf die transparente Darstellung und Erläuterung der Zahlen, Chancen und Risiken. Mit dieser möglichst abgesicherten Informationsbasis und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Parteien nach z.B. Sicherheit oder Unabhängigkeit lässt sich immer eine für beide Parteien „aktuell bestmögliche Lösung“ finden.
Scheidungsmediation biete ich im Großraum Köln sowie national und international für Unternehmer und Privatpersonen an.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.